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Die Erhaltung des Weltkulturerbes trotz Krieg und Terror

Das Kulturerbe verleiht uns eine Identität  und manchmal dient es dazu, die Kulturunterschiede zu zeigen.  Wenn das Kulturerbe vernichtet oder absichtlich zerstört wird, geht also etwas von unserer kulturellen Identität verloren. Leider werden bei den meisten Kriegen die historischen Stätten beschädigt oder völlig zerstört und werden antike Stätten ausgeraubt.

Krieg ist seit eh und je  einer der verheerendsten Erscheinungen für menschliche Gesellschaften und hat zur Zerstörung und Beschädigung von vielen historischen und kulturellen  Stätten geführt. Zum Beispiel sind dem Zweiten Weltkrieg in Europa zahlreiche historische Denkmäler und Museen zum Opfer gefallen.  Aber auch in unserer Zeit sind wir Zeuge, dass Politiker aus Liebe zu ihren Interessen Kriege führen, bei denen Kulturerbe vernichtet wird.

Während der bewaffneten Konflikte und der politischen Veränderungen in den letzten zehn Jahren, wurde Kulturerbe ins Visier genommen und zur Finanzierung des Krieges oder  um  das Selbstbewusstsein der Gegenseite zu schwächen oder ihr ihre Identität zu nehmen, zerstört oder geplündert.

Die Buddha-Statuen in Bamiyan,  Afghanistan  waren einmal die höchsten Buddha-Statuen der Welt.  Sie entstanden im 6. Jahrhundert nach Christus. Die größere von ihnen erreichte eine Höhe von 53 m. Aber die Taliban haben 2001 diese Statuen zerstört. Den Befehl dazu erließ ihr Anführer Mullah Mohammed Omar.

In Syrien begegnen wir einen ähnlichen Zerstörungsakt:  Dort erlitt die große Moschee von Alleppo einen erheblichen Schaden. Sie  ist zwischen dem 8. bis 13. Jahrhundert nach Christus erbaut worden. Gemäß herkömmlicher Überzeugung befindet sich in dieser Moschee  das Grab des Propheten  Zacharias liegen. Im Jahre 2013 wurden während der Syrienoffensive ein größerer Teil dieser Moschee und ihr berühmtes Minarett zerstört.

Während militärischer Konflikte in Syrien wurde aber auch die antike  Oasenstadt Palmyra schwer beschädigt und der antike Baal-Tempel in dieser Stadt wurde ebenso zerstört. Diese historische Stätte wurde im ersten Jahrhundert nach Christus errichtet. Sie wies mehr als 1000 Säulen und mehr als 500 Grabstätten und ein römisches Aquädukt auf. Aber die IS-Terrorbande zerstörte diesen  2000-jährigen Tempel. Diese Terroristen fügten ebenso der  antiken Stadt Ninive im Irak große Schäden zu.

Bei Attacken auf kulturelle Stätten geht es um mehr als die Zerstörung von Baumaterial. Solche Angriffe gelten als Angriffe auf die Identität des Menschengeschlechts. Die Folgen von Krieg und bewaffneten Konflikten gehen über die sichtbaren Tragödien zur Zeit der Konflikte und des Einsatzes von Waffen hinaus.

Gemäß dem Kriegsgesetz und den internationalen Menschenrechten, ist jedes Eigentum, ob beweglich oder unbeweglich, welches  als Teil des Kulturerbes der Menschen  von Bedeutung ist – ein Kultureigentum. Etwas gilt dann als Kultureigentum, wenn es einen besonderen Wert besitzt.

Gemäß  den bei Kriegen geltenden Gesetzen haben die beteiligten Seiten die Pflicht, Kulturschätze zu schützen und zu achten. Laut den internationalen Menschenrechten ist es verboten Kultureigentum anzugreifen oder es für militärische Ziele auszunutzen, es sei denn es bestünde eine absolute militärische Notwendigkeit. Die Konfliktparteien dürfen außerdem keine Kultureigentümer – und Plätze beschlagnahmen, zerstören oder schwer beschädigen und sie müssen Diebstahl, sowie Ausplünderung und  Zerstörung von Kultureigentum und Kulturstätten verhindern. Selbst die zufällige Beschädigung von Kultureigentum muss verhütet werden, weil durch solche Schäden die Bevölkerung und Gesellschaft einen Teil ihrer Identität verliert.

Es wurden im 20. Jahrhundert verschiedene Pakte und Konventionen zwischen Staaten geschlossen, zum  Beispiel die Haager Konvention von 1954. Sie gilt als wichtigstes Dokument zum Schutz von Kulturerbe bei Konflikten.

Die Haager Konvention wurde auf einer Konferenz die seitens der UNESCO  auf Einladung der holländischen Regierung in Den Haag stattfand, aufgestellt. Sie enthält zwei verschiedene Arten von Bestimmungen. Die einen gelten  in Friedenszeiten und müssen von den Staaten berücksichtigt werden und die anderen gelten in Kriegszeiten.  Aber die Konvention ist vor allen Dingen für Zeiten der Kriegserklärung oder bewaffneten Konfrontation zwischen zwei oder mehreren Parteien gedacht.

Gemäß Artikel 18 dieser Konvention müssen diese Bestimmungen bei bewaffneten Auseinandersetzungen von allen beachtet werden. Die  Bestimmungen gemäß Artikel 19  gelten für Kriege, die keinen internationalen Charakter haben, und sich in dem Land einer der Parteien ereignet. Die in den Konflikt verwickelten Parteien sind verpflichtet, diese Bestimmungen zu beachten. 

Außerdem hat der UN-Sicherheitsrat im Jahre 2017 die Resolution 2347  verabschiedet in der erklärt wird,  dass gezielte rechtswidrige Angriffe auf Stätten und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Wohltätigkeit gewidmet sind, oder auf geschichtliche Denkmäler unter gewissen Umständen und nach dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellen können und dass diejenigen, die solche Angriffe begehen, vor Gericht gestellt werden müssen;

Der Schutz von Kultureigentümern (CPP)  gehört unzertrennbar zu dem ersten Ergänzungsprotokoll von 1977 der Genfer Konvention und  des Römischen Statuts von 1998 sowie der Resolution 2347 des UN-Sicherheitsrates. Der Schutz von Kulturschätzen wird immer mehr als  konventionelle internationale Gesetzesregel betrachtet und nicht nur auf ein bestimmtes Land bezogen.

Gemäß diesen internationalen Vereinbarungen gilt der Angriff auf kulturelle Stätten als Kriegsverbrechen. Aber das bedeutet nicht, dass inzwischen die bewaffneten Gruppen Zerstörungen unterlassen. In den letzten Jahrzehnten  haben die terroristischen und insbesondere  kriegerischen Handlungen Schäden an kulturellen Stätten im Mittleren Osten und in Westafrika verursacht.

An der Zerstörung von historischen Denkmälern und dem Kulturerbe in Afghanistan, Irak, Syrien und Jemen während der letzten Kriege ist abzulesen, dass die internationale Haag Konvention nicht beachtet wurde und es hat sich erwiesen, dass die Vereinten Nationen  den Folgen von Beschädigungen und Zerstörungen des Kulturerbes der Länder eine größere  Bedeutung beimessen müssen. Die Urheber und die Länder und Regierungen, welche die internationale Haager Konvention verletzen, müssen von der Völkergemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bemühungen um den Schutz des Kulturerbes in Kriegszeiten ist eine Notwendigkeit. Vorschläge müssen verwirklicht werden wie die Bildung eines internationalen Komitees für den Schutz von Kulturerbe während Kriegs- und Krisenzeiten. 

Der Schutz von Kultureigentümern während bewaffneter Konflikten und der Schutz und die  Achtung von Kulturgütern bilden auch wegen des Wiederaufbaus der Gesellschaften nach den bewaffneten Auseinandersetzungen eine Notwendigkeit und führen  in der darauffolgenden Zeit langfristig zur Wahrung der Würde der Opfer und dieser  Gemeinschaften. Diese Kulturschätze können der Gesellschaft nach Ende des Krieges helfen, die Situation besser zu ertragen.

Die internationale Völkergemeinschaft hat das internationale Rote Kreuz  verpflichtet, Leben und Menschenwürde der Zivilisten  während Kriegen und bewaffneten Konflikten zu schützen. Vor einigen Jahren hat das Rote Kreuz in Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen eines Projektes 17 Tausend Bürger von 16 verschiedenen Ländern gefragt, welche Probleme die Angriffe auf religiöse und historische Stätten und Baudenkmäler mit sich bringen. Durchschnittlich haben 72 Prozent der Befragten erklärten, dass sie solche Angriffe absolut ablehnen. Interessant war, dass es in den Ländern, die in einen Krieg verwickelt, 84 Prozent der Befragten waren, die sich auf diese Weise äußerten. Dieses Forschungsprojekt zeigt, dass die Menschen erwarten, dass historische Eigentümer geachtet und geschätzt werden. Unterdessen denken einige Regierungen und bewaffnete Gruppen  in dieser Beziehung anders.

Wie bei vielen anderen Angelegenheiten wie Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und weitere müssen auch in dieser Angelegenheiten alle mitarbeiten: alle Staaten, Behörden und Verantwortlichen und sogar jeder einzelner Bürger.

Es gibt die  internationalen Konventionen zum Schutz des Kulturerbes während bewaffneter Auseinandersetzungen oder die Konvention zur Bekämpfung des Schmuggels mit Kulturgegenständen und die Konvention für das Weltkulturerbe. Viele  Länder haben diese Vereinbarungen akzeptiert  und sind Mitglieder der internationalen Gremien. Es kommt aber darauf an, dass diese Bestimmungen durchgeführt werden – sowohl im Bereich der Verhütung als auch bezüglich der Bestrafung derer, die gegen sie verstoßen. 

Behörden wir Interpol und internationale und nationale juristische Organe habe die Aufgabe, sich aktiv für den Schutz von Kulturerbe einzusetzen,  und ernsthaft und auf gerichtlichem Wege  gegen die Urheber von Zerstörung von Kulturerbe vorzugehen.  Wir müssen wissen, dass die absichtliche Zerstörung von Kulturerbe im internationalen Gewohnheitsrecht als Kriegsverbrechen gilt  und die Auslöschung von Kultur besorgniserregende Folgen hat.

Es darf nicht vergessen werden, dass heute die Zerstörung von antiken Werken und Denkmälern nicht wie in der Vergangenheit nur durch Kriege verursacht wird. Inzwischen bedrohen Terrorgruppen das Kulturerbe. Durch ihre Angriffe wollen sie die Geschichte der Menschheit zerstören, ihre Ziele erreichen und eine verzerrte Geschichte ins Leben rufen.  Aber diese Gruppen zerstören nicht nur antikes Erbe sondern sie arbeiten auch mit der Schmuggelmafia zusammen. Sie verkaufen wertvolle historische Schätze um ihre Terroraktivitäten zu finanzieren.

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