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Bundestags-Gutachten: Ermordung Soleimanis nicht vom Völkerrecht gedeckt

Laut einem Gutachten des Bundestags bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermordung des iranischen Generals Soleimani. Es handle sich um einen Verstoß von Völkerrecht.

Die Bundesregierung traut sich noch kein Urteil darüber zu, ob die gezielte Tötung des iranischen Generals Soleimani völkerrechtskonform war oder nicht. Ein Gutachten von Bundestags-Wissenschaftlern weist nun recht deutlich in eine Richtung.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben erhebliche Zweifel daran, dass die gezielte Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch das US-Militär mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist. „Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren“, heißt es in einem Gutachten, dass von Abgeordneten der Linken in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der tödliche Drohnenangriff auf Soleimani erfülle „offensichtlich nicht die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses““ und erscheine deshalb als Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten Nationen festgeschriebene Recht auf Leben.

Soleimani war Anfang Januar von einer US-Drohne im Irak ermordet worden. Washington begründete dies mit angeblich bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften, hat dafür aber keine Beweise vorgelegt.

„Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren“, heißt es in einem Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der tödliche Drohnenangriff auf Soleimani erfülle „offensichtlich nicht die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses““ und erscheine deshalb als Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten.

Die Bundesregierung hat noch keine Einschätzung dazu abgegeben, ob die gezielte Tötung Soleimanis vom internationalen Recht gedeckt ist. In einer Antwort auf eine entsprechende Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dağdelen schreibt die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse: „Eine umfassende völkerrechtliche Bewertung erfordert die detaillierte Analyse aller tatsächlichen Umstände des Falls. Diese liegen der Bundesregierung nicht vor.“

Die Linke kritisiert die Haltung der Regierung scharf. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak“, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Heike Hänsel. „Wer wie die Bundesregierung aus falscher Bündnissolidarität Trump Rückendeckung dabei gibt, das Völkerrecht mit Füßen zu treten, macht sich vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten.“

Hier das Gutachten des Bundestages zum Download:

https://www.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59db1e721e/WD-2-001-20-pdf-data.pdf

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